Verkauf über Amazon.com mit FBA – Einrichtung in JTL und steuerliche Fragen
In aller Kürze…
- Die Einrichtung von Amazon.com läuft ähnlich ab wie die Einrichtung von Amazon.de. Zusätzlich muss man ein besonderes Steuerformular ausfüllen.
- Um mit FBA in den USA verkaufen zu können, müssen die Waren aus Deutschland exportiert und in die USA importiert werden. Logistikdienstleister helfen dabei.
- Die amerikanische Verkaufssteuer „Sales Tax“ greift auf Bundesstaaten-Ebene und ist je nach Lage des FBA-Lagers auch von Händlern aus Deutschland abzuführen.
Amazon.com als lukrativer Markt
Der amerikanische Markt ist um einiges größer als der deutsche bzw. europäische und so gibt es auch für Händler hierzulande genügend Anreize den Sprung über den großen Teich zu wagen. Das FBA Programm von Amazon bietet einem dabei enorme Reichweitenvorteile und kann auch in den USA genutzt werden. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
In diesem Artikel möchten wir euch schematisch erläutern welche Schritte bei der Anbindung von Amazon.com grundsätzlich zu beachten sind, wie ihr eure Sortimentsverwaltung mit einem FBA-Lager in der JTL Wawi umsetzen könnt und worauf ihr bei der Steuer im Land der unbegrenzten Möglichkeiten Acht geben solltet.
Unsere Ausgangssituation
Wir möchten unsere Waren auf Amazon.com verkaufen. Für die Logistikabwicklung nutzen wir Amazon’s FBA Service und lagern die Produkte in einem Amazon-Lager in den USA ein. Mithilfe der JTL Wawi verwalten wir unser Sortiment und die Bestellabwicklung. Wir gehen weiterhin davon aus, dass wir als eine in Deutschland registrierte Firma agieren.
Es soll um einen Spezialfall gehen, dass wir ein FBA-Lager in den USA haben und dort unsere Waren vertreiben. Lager beispielsweise in Kanada oder Mexiko wären auch denkbar, verkomplizieren die Sache jedoch, weil an der Grenze zu den USA nochmals importiert werden muss. Wir halten es also hier bewusst einfach und lassen unsere Produkte in einem FBA-Warenlager innerhalb der USA unterbringen.
Amazon.com Konto aktivieren und mit JTL verknüpfen
Die Anmeldung bei Amazon.com läuft zunächst grundsätzlich genauso ab wie die Anmeldung auf dem deutschen Marktplatz. Unter nachfolgendem Link erhaltet ihr eine kleine Übersicht über die Konditionen und durch einen Klick auf „Start Selling“ könnt ihr den Registrierungsprozess in Gang setzen: https://www.amazon.com/sell-products-online/b?ie=UTF8&node=12766669011. Ihr könnt euch hier entweder mit eurem bestehenden Amazon.de Account anmelden oder einen neuen Account erstellen. Beides ist möglich.
Die Anmeldemaske führt euch durch die einzelnen Schritte. Ihr solltet dabei folgende Dokumente bereithalten:
- Business-Name und Adresse
- Kontaktinformationen und Telefonnummer
- Kreditkarteninformationen und Bankkontodaten
- Steuerinformationen
Außerdem müsst ihr ein Steuerformular für Amazon ausfüllen und bereitstellen:
Für die Integration in JTL sollte das Amazon-Professional-Konto des Typs „Seller-Central“ oder „Marketplace“ sein. „Amazon-Vendor-Central-Accounts werden von JTL nicht unterstützt.
Hat man sein Konto eingerichtet, dann geht die Verknüpfung mit JTL recht fix. In dem Online-Guide von JTL ist die Anbindung über die Schnittstelle JTL eazyAuction Schritt für Schritt beschrieben: https://guide.jtl-software.de/JTL-eazyAuction_f%C3%BCr_Amazon_einrichten. Unter anderem muss man dabei den Marketplace Web Service (MWS) aktivieren. Für Amazon.com ist dies unter folgendem Link möglich: https://sellercentral.amazon.com/gp/mws/index.html.
Warenimport in die USA und FBA Lager
Da sich unser Lagerbestand in Deutschland befindet, müssen wir unsere Produkte aus Deutschland exportieren und in die USA importieren. Für diesen Prozess bietet es sich an, einen Logistikdienstleister wie z.B. einen Zollagenten oder Spediteur zu beauftragen, da dieser in der Regel die notwendige Kompetenz mitbringt. Wichtig ist auf jeden Fall sich im Vorfeld über mögliche Importsteuern, Zollabgaben und Gebühren gründlich zu informieren. Der grundsätzliche Ablauf eines Imports ist:
- Handelsrechnung erstellen wo wir als Importeur der Ware eingetragen sind
- Produkte zum Exporthafen bringen
- Produkte am Zoll für den Export abfertigen
- Produkte an den Transporteur übergeben
- Produkte zum Zielhafen befördern
- Produkte am Zoll für den Import abfertigen
- Produkte zum Versandzentrum transportieren
Bevor wir unsere Produkte importieren, sollten wir uns bei Amazon.com für den „Versand durch Amazon“ registriert haben. Auf nachfolgender Seite findet ihr allgemeine Informationen könnt mit einem Klick auf „Get started“ die Freischaltung in Gang setzen: https://services.amazon.com/fulfillment-by-amazon/benefits.htm.
Für FBA müssen wir in der JTL Wawi übrigens kein neues Lager einrichten. Sobald die Wawi in einem Abgleich auch nur ein einziges FBA Angebot einliest, wird automatisch ein FBA Lager erzeugt. Dann können beispielsweise Umlagerungen direkt in der Wawi angestoßen werden.
Onlinehandel in den USA und die Sache mit der Umsatzsteuer
Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch soll eine doppelte Besteuerung in beiden Ländern vermieden werden. Konkret muss man als deutsche Firma also keine Umsatzsteuer in den USA auf Bundesebene zahlen.
Auf Bundesstaaten-Ebene gibt es jedoch zahlreiche Sonderregelungen und insbesondere die amerikanische Verkaufssteuer (äquivalent zur deutschen Umsatzsteuer) liegt im Kompetenzbereich der Bundesstaaten. Aus diesem Grund greift das Doppelbesteuerungsabkommen nicht und ein deutsches Unternehmen kann in verschiedenen Bundesstaaten verpflichtet sein die amerikanische Umsatzsteuer abzuführen.
Das amerikanische Äquivalent zur deutschen Umsatzsteuer wird im Handel innerhalb eines Bundesstaates „Sales Tax“ und im Handel zwischen den Bundesstaaten „Use Tax“ genannt. Sales Tax und Use Tax haben meistens den gleichen Steuersatz innerhalb eines Bundesstaates. Die Sales Tax wird dabei vom Unternehmer abgeführt und ist vom Verbraucher zu bezahlen. Anders verhält es sich bei der Use Tax. Sie ist vom Käufer abzuführen und die wenigsten Endkunden halten sich daran. Das Resultat ist ein umfangreiches Durchsetzungsdefizit gibt.
Aus diesem Durchsetzungsdefizit wurde die Regelung des steuerlichen „Nexus“ geboren. Hierbei werden bei einer hinreichenden Präsenz des Unternehmers in einem Bundesstaat zwischenbundesstaatliche zu innerbundesstaatlichen Handelsvorfällen umdefiniert und man muss als Verkäufer auch beim Handel zwischen den Bundesstaaten Sales Tax abführen.
Wann ein Nexus greift, ist dabei nicht einheitlich und obliegt der Gewalt eines Bundesstaates. Wenn wir unsere Waren in einem FBA-Lager unterbringen, dann ist die hinreichende Bedingung für einen Nexus aber in der Regel erfüllt – lediglich der Bundesstaat Virginia ist hierbei eine Ausnahme. Die Höhe der abzuführenden Sales Tax richtet sich dann nach dem Steuersatz im jeweiligen Bundesstaat. In einigen Staaten wird der Sales Tax sogar überhaupt nicht erhoben, wie in Delaware und New Hampshire.
Genauere Informationen über Registrierungs-, Mitteilungs- und Einzugspflichten sowie die Höhe der jeweiligen Sales Tax je nach Bundesstaat kann man bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York erfahren. Sie sind unter https://www.gaccny.com/en/ zu finden.
Fazit
Dieser Artikel soll euch einen Überblick über die nötigen Schritte geben, falls ihr vorhabt mit FBA auf Amazon.com zu verkaufen. Insbesondere beim Im- und Export und in steuerlichen Fragen solltet ihr aber auf jeden Fall die entsprechenden Ansprechpartner kontaktieren. Fehler in der Zollabwicklung oder bei der Steuerabführung können teuer werden und mit Strafen belegt werden. Informiert euch also gut im Vorfeld bevor ihr diesen Schritt wagt.
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