Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

  1. Anwendungsbereich

    1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen eBakery, Inh. Mohamed Ali Oukassi, Europa-Allee 2, 60327 Frankfurt am Main, gegenüber Kunden als Dienstleister auftritt, wobei die zum Vertragsschluss geltende Fassung der AGB maßgeblich ist.
    1.2. Vertragsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen eBakery und dem Kunden sind die schriftliche Einzelvereinbarung und diese AGB, wobei im Fall von Widersprüchen zunächst die Einzelvereinbarung und danach erst die AGB maßgeblich sind. Im Fall einer Regelungslücke gelten dies gesetzlichen Regelungen.
    1.3. Mit der Vertragserklärung des Kunden, z.B. in Gestalt des Erwerbes von Stundenpaketen, werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Sie gelten für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen, wie etwa Erweiterungen des Auftrages.
    1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositivem Recht abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn eBakery hat solchen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

  2. Leistungserbringung durch eBakery

    2.1. Der Umfang der von eBakery zu erbringenden Leistungen wird in der Einzelvereinbarung festgelegt. Die Einzelvereinbarung basiert in der Regel auf einem Angebot von eBakery, kann jedoch durch Absprachen im Informationssystem Trello, in dem die Mitarbeiter von eBakery und der Kunde, sich in einem Chat austauschen
    können, Änderungen erfahren. Die Änderungen werden dann in einer vom Kunden zu bestätigenden Änderungsauftrag zusammengefasst und die Mehrkosten mitgeteilt. Die Änderungswünsche sind sodann vom Kunden zu bestätigen
    2.2. eBakery ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte, sog. Freelancer, erbringen zu lassen.
    2.3. In der Regel ist im Angebot von eBakery und/oder der Einzelvereinbarung bzw. in Trello der Projektfahrplan definiert, aus dem sich insbesondere der Umfang der Leistungen/Teilleistungen und der beabsichtigte Zeitplan ergeben. Werden Leistungen von eBakery nicht ausdrücklich im Angebot und/oder der Einzelvereinbarung bzw. in Trello zugesagt, dann werden sie jedenfalls nicht Vertragsinhalt und sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen, selbst wenn das verwendete Template weitergehende Funktionen beinhaltet oder ermöglichen würde. Insbesondere gehört der Kauf von aktuellen Lizenzen, Plugins o.ä. nicht zum Pflichtenkreis von eBakery. Diese erwirbt der Kunde auf eigene Rechnung ggfs. nach Absprache mit eBakery.
    2.4. Ein zwischen den Parteien vereinbarter Zeitplan dient stets nur der groben Orientierung der beabsichtigten Fertigstellung von Leistungen/Teilleistungen. Der tatsächliche Zeitpunkt der Fertigstellung von Leistungen/Teilleistungen kann im Einzelfall davon abweichen und hängt auch von Mitwirkungshandlungen des Kunden ab. Leistungserweiterungen bzw. Änderungswünsche können Auswirklungen auf den ursprünglichen Zeitplan haben. Der Kunde ist jedenfalls bei einer Verzögerung, die ausschließlich dem Pflichtenkreis vom eBakery zuzuordnen ist, von nicht mehr als 14 Werktagen nicht berechtigt, Ansprüche insbesondere wegen Leistungsverzugs geltend machen.
    2.5. Die Anzahl von seitens eBakery zu erbringenden Designvorschlägen ist –wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde- auf drei „Designrunden“ beschränkt. Sofern der Kunde weitere Änderungen wünscht, so sind diese separat zu vergüten. EBakery wird hierüber eine Auftragserweiterung verfassen, die der Kunde dann zu bestätigen hat.

  3. Mitwirkungshandlung des Kunden

    Der Kunde ist für von ihm bereitgestellte Inhalte alleine verantwortlich. Der Kunde hält eBakery für alle Ansprüche Dritter insbesondere aus der Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten vollständig schad- und klaglos. EBakery ist nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte Inhalte diesbezüglich zu untersuchen. Hält eBakery die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für bedenklich, insbesondere weil der Verdacht auf die Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten besteht oder wegen Verdachts auf sonstige Gesetz- oder Sittenwidrigkeit, hat eBakery das Recht, diese Inhalte nicht einzubinden und das Werk im Übrigen vereinbarungsgemäß zu erbringen.

  4. Abnahme der Leistungen/Teilleistungen

    4.1. Bestehen die Leistungen von eBakery in der Herstellung eines Werks (z.B. Erstellung einer Website), so wird eBakery das Werk nach dessen Fertigstellung bzw. nach Fertigstellung von teilbaren Projektphasen, dem Kunden zur Abnahme bzw. Teilabnahme anbieten.
    4.2. Der Kunde ist verpflichtet, das von eBakery zur Abnahme angebotene Werk abzunehmen und die Abnahme auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
    4.3. Verweigert der Kunde die ordnungsgemäß angebotene Abnahme ohne sachlichen Grund, gilt das Werk als abgenommen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf das Angebot zur Abnahme binnen 14 Tagen nicht reagiert.
    4.4. Mit Abnahme ist die Übergabe des Werks an den Kunden verbunden. Die Leistungsverpflichtung von eBakery ist als erfüllt anzusehen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs. Im Fall von Teilabnahmen einzelner Projektphasen oder fingierter Abnahmen gem. 4.3. Satz 2 ist eBakery berechtigt aber nicht verpflichtet, mit Arbeiten der nächsten Projektphase zu beginnen.
    4.5. eBakery ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Fall von Teilabnahmen Teilrechnungen zu legen. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Teilrechnung mehr als 7 Tage in Verzug, ist eBakery berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Bezahlung der Teilrechnung zu verweigern. eBakery ist überdies im Rahmen von §§ 648a und 643 BGB berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag aufzukündigen.
    4.6. Die vorbehaltlose Bezahlung einer Teilrechnung gilt jedenfalls als Abnahme der betreffenden Teilleistung. Die gilt unabhängig von der an den Kunden evtl. parallel herangetragene Abnahmeerklärung.
    4.7. Verweigert der Kunde die Abnahme einer Teilleistung ohne sachlichen Grund, ist eBakery berechtigt, die weitere Leistungserbringung unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk zu verweigern. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf die Aufforderung zur Abnahme einer Teilleistung binnen 14Tagen nicht reagiert.
    4.8. Im Fall von Teilleistungen ist nach Erbringung der letzten Teilleistung eine Schlussabnahme des Gesamtwerks in sinngemäßer Anwendung von Punkt 3.1 bis 3.4 durchzuführen und die Schlussrechnung zu legen.
    4.9. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung – bzw. im Fall von Teilabnahmen der Schlussrechnung – mehr als 7 Tage in Verzug, ist eBakery berechtigt, die Website ohne weitere Warnung oder Androhung offline zu nehmen, sofern die Website von eBakery gehostet wird. Nach vollständiger Bezahlung wird die Website wieder unverzüglich online geschaltet.

  5. Einräumung von Rechten

    5.1. Mit der Abnahme – oder im Fall von Teilleistungen mit der Schlussabnahme – sowie nach vollständiger Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde die vereinbarten Rechte an der Leistung bzw. dem Werk, insbesondere die urheberrechtlichen Verwertungsrechte nach Maßgabe der Vereinbarung und der folgenden Bestimmungen.
    5.2. Ausnahmslos alle durch die eBakery entwickelten Konzepte, Ideen, Entwürfe und Materialien (wie Druckvorlagen, Zeichnungen u. ä.) gelten als urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG. Diese Leistungen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des Urhebers (eBakery) verwendet oder bearbeitet werden. Die komplette oder teilweise Nachahmung von Ideen, Konzepten, Entwürfen usw. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung durch den Kunden fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an eBakery an. Bei Rechteübertragung findet § 31
    Abs. 5 UrhG Anwendung. Grundlage der Rechteübertragung bilden die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der eBakery. Die Übertragung der Rechte erfolgt jedoch erst mit vollständiger Honorarzahlung an eBakery. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder die Rechteübertragung für eine über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehende Verwendung ist honorarpflichtig und muss von eBakery bewilligt werden.
    5.3. Bei Verwendung von Templates erwirbt der Kunde Rechte nur in dem Maße, in dem eBakery vom Lieferanten der Templates zur Einräumung solcher Rechte berechtigt wurde.
    5.4. Eine Bewilligung oder ein Recht zu Bearbeitung erwirbt der Kunde nur insoweit, als auf der Website die Gestaltung von Inhalten durch den Kunden vorgesehen ist (z.B. Einstellen von Newslettern, Blogs, Artikeleinpflege bei Shops etc). Im Übrigen hat der Kunde – soweit nichts anderes vereinbart ist – kein Recht zur Bearbeitung.
    5.5. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen oder -rechten umfasst jeweils nur die Nutzung zum eigenen Gebrauch des Kunden. Eine Übertragung oder die Einräumung von Nutzungsrechten oder -bewilligungen an Dritte durch den Kunden oder eine sonstige Wiederverwertung ist jedenfalls ausgeschlossen, selbst wenn es sich um mit dem Kunden verbundene Unternehmen (Konzerngesellschaften) handeln sollte.
    5.6. eBakery hat das Recht, die Urheberschaft an geeigneter Stelle der erstellten Webseite anzubringen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Zudem ist eBakery berechtigt, das Kundenprojekt in seiner öffentlich einsehbaren Referenzliste zu führen, soweit die Parteien nicht anderes vereinbar haben.

  6. Datenschutz

    Unsere Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: https://ebakery.de/datenschutz/

  7. Sonstiges

    7.1. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt, sofern ein Festhalten an dem Vertrag für den Kunden nicht eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 306 BGB).
    7.2. Gerichtsstand
    Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, der Geschäftssitz von eBakery. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.