DEIN-SPORTSFREUND.DE
"Dank dem beherzten Eingreifen von eBakery und deren routiniertem Umgang mit der JTL Wawi konnte man uns schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Mein besonderer Dank geht an den Mitarbeiter Benjamin Lambrecht, der seinen Samstag Abend für unseren Shop aufgebracht hat und das dringende Problem zügig löste."
AUST24.SHOP
"Wir sind begeistert von der Lösungsorientierten und pragmatischen Gangart, der extrem hohen Leistungsbereitschaft und Verfügbarkeit sowie dem persönlichen wie professionellem Vorgehen des gesamten eBakery Teams!"
HAUSHALTSPARADIES.DE
"Wir fühlten uns von Anfang an gut durch eBakery beraten. Durch den Einsatz der JTL Produktpalette verfügen wir nun über ein hervorragendes Onlineshopsystem, welches modular erweiterbar ist und verschiedene Marktplatzanbindungen ermöglicht. Zudem gibt uns unsere Multichannel Strategie zusätzliche Umsatzsicherheit in der aktuellen Krise."
tischdeko-shop.de
"Wir haben uns für eBakery als JTL Servicepartner entschieden, da man hier über viele Jahre Erfahrung in genau diesem Spezialgebiet verfügt. Unser Shop und die Auftragsabwicklung laufen sehr stabil. Mein besonderer Dank geht an Mohamed Ali Oukassi, der sich persönlich um die JTL-Wawi Einrichtung gekümmert hat."
UNICAT CANDY
"Wir hatten es eilig mit der Überarbeiteten Version unseres Food-Shops an den Start zu gehen und den deutschen Markt zu erreichen. Wir sind froh, dass wir mit eBakery einen Partner gefunden haben, der uns eine derartig schnelle und zugleich professionelle Lösung unserer Herausforderung ermöglicht hat."
FEIN-GEIST
"Wir hatten es eilig mit der Überarbeiteten Version unseres Food-Shops an den Start zu gehen und den deutschen Markt zu erreichen. Wir sind froh, dass wir mit eBakery einen Partner gefunden haben, der uns eine derartig schnelle und zugleich professionelle Lösung unserer Herausforderung ermöglicht hat."
WASCHGURU.DE
"Die Zusammenarbeit mit eBakery war unkompliziert und hat letztlich schnell zum Ziel geführt. Ich wusste prinzipiell was ich haben möchte, nur wie ich den Webshop am besten umsetzen kann, war mir nicht klar. eBakery hat mir dann verschiedene Optionen aufgezeigt und schließlich hat mich der JTL-Shop als Ergebnis überzeugt."
SMOKE2U.DE
"Das Team von eBakery hat uns von Anfang an auf professionelle Art und Weise unterstützt. Mit unserem breit aufgestellten JTL Onlineshop, verfügen wir nun über eine optimale Ergänzung zu unserem Filialnetz und sehen uns für die Zukunft gerüstet. Insbesondere in der aktuellen Corona-Krise, können wir von der Lösung bereits erheblich profitieren."
In unserem Magazin finden Sie Anleitungen und neue Ideen, rund um den E-Commerce
zum MagazinWir decken Ihre Bedürfnisse im E-Commerce vollständig ab! Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von Onlineshop-Systemen, über ERP-Systeme, Marktplatzanbindungen, bis hin zum Onlinemarketing.
Statt von Projekten, sprechen wir lieber von Erfolgsgeschichten! Stöbern Sie durch unsere Kundenreferenzen und entdecken Sie was die Presse über uns schreibt.
Zu jedem erfolgreichen E-Commerece Projekt gehört eine große Portion Know-how. Unsere Philosophie ist, dieses Wissen nicht alleine für uns zu behalten, sondern zu teilen. Finden Sie hier also interessante Tutorials, Downloads, Tools und vieles mehr.
Wie du EU-Steuern in Shopify anlegen kannst und was es als EU Händler 2022 zu beachten gilt, das erfährst Du in diesem Shopify Tutorial. Wir erklären dir, wann die Mehrwertsteuer berücksichtigt werden muss und wann nicht.
In diesem Video zeigen wir euch, wie Ihr in Shopify die Steuern anpasst und einstellt, die Ihr für ein Unternehmen in der EU benötigt. An der Stelle sei gesagt, dass wir mit diesem Video informieren wollen, jedoch keine steuerliche Rechtsberatung erteilen. Zuerst muss beachtet werden, dass es für dich als Händler in der EU mehr als zwei relevante Mehrwertsteuersätze gibt.
Doch wann kommt welcher zum Tragen?
Das ist abhängig davon, ob es ein B2C oder B2B Kunde ist und in welchem Land sich dieser befindet. Aus diesen Variablen ergeben sich 4 Kombinationen. Die erste Option ist – „Der Kunde befindet sich im selben Land“. Hierbei wird nicht differenziert ob es sich um ein Unternehmen oder einen Endverbraucher handelt. Ihr müsst immer die Mehrwertsteuer ausweisen, wenn Ihr Umsatzsteuerpflichtig seid. Den Fall, dass Ihr Kleinunternehmer seid, lassen wir nun mal außen vor. Die zweite Option spaltet sich wiederum in eine dritte Option, denn wenn Ihr in ein anderes EU-Land verkauft, dann macht es einen Unterschied, ob es sich dabei um ein B2C oder B2B Kunden handelt. Bei Verbrauchern, kommt die Mehrwertsteuer hinzu, bei Unternehmen nicht. Die vierte Option, wo auch keine Mehrwertsteuer angewendet wird, ist der Fall, dass der Kunde sich in einem Nicht-EU Land befindet.
Zusammengefasst heißt das also – im selben Land kommt die Mehrwertsteuer drauf, in weiteren EU-Ländern bei Endverbrauchern auch, bei Unternehmen nicht. Egal ob Unternehmer oder Endverbraucher im EU-Ausland – hier kommt auch keine Mehrwertsteuer zum tragen. Nun wissen wir, für welche Kunden wir die Mehrwertsteuer berechnen müssen. Doch wann liegt dieser bei 7%, wann bei 19% und gibt es noch andere Steuersätze?
Jetzt wird es etwas komplizierter, deshalb gut aufpassen.
Wir unterscheiden hierfür zwischen Physischen und Digitalen Gütern. Bestellt ein französischer End-Kunde bei euch ein physisches Produkt, berechnet Ihr den deutschen Steuersatz, also 19%. Überschreitet Ihr jedoch die EU-Lieferschwelle von 10.000€ die seit Juli 2021 gilt, dann wird die Umsatzsteuer des Landes in das Ihr verkauft fällig. Das bedeutet auch, dass eine Registrierung und eine Umsatzsteuer Voranmeldung von Nöten ist.
Doch wie ist es nun mit digitalen Gütern, also Musik Downloads oder Software bspw.
Hier gilt die Mehrwertsteuer des Kunden. Shopify selbst führt dazu folgendes Beispiel an.
„Wenn du beispielsweise ein niederländischer Händler bist und ein digitales Produkt an einen Kunden in Deutschland verkaufst, musst du dem Kunden den deutschen Mehrwertsteuersatz von 19 % berechnen.“
Als Randinformation: Ob 19% oder 7% hat in unserem Fall nichts mit dem Land des Kunden zu tun, sondern mit den Produkten. Dazu solltest Du dich aber generell vorab informiert haben, ob dein Produktsortiment bspw. aus Büchern, Zeitschriften oder Konzerttickets besteht.
Doch wie setzt du das nun in Shopify um?
Wie wir gelernt haben, muss nicht jeder Kunde die Mehrwertsteuer bezahlen. Von daher wäre es kontraproduktiv, die Mehrwertsteuer direkt bei den Preisen anzeigen zu lassen. Wie du das umgehst zeige ich Dir jetzt. Du gehst in deinem Shopify Backend in die Einstellungen und dort auf „Steuern und Zollgebühren“. Von Hause aus ist das Checkmark bei „Alle Preise werden inklusive Steuern angezeigt“ gesetzt. Das nehmen wir raus und speichern ab. Damit hältst Du dir die Möglichkeit offen für Verbraucher die Mehrwertsteuer zu berechnen und für Unternehmen nicht. Wir richten nun die Steuern für die physischen Güter ein. Dazu geht Ihr diesmal in den Einstellungsunterpunkt „Versand und Zustellung“. Hier erstellt Ihr ein neues Profil und darin eine neue Versandzone. Nun könnt ihr alle EU Länder auswählen, die noch nicht vorhanden sind. Nachdem Ihr abgespeichert habt, seht Ihr diese Länder auch in den Steuereinstellungen, klickt auf das Land drauf, das Ihr konfigurieren wollt und tragt nun den passenden Mehrwertsteuersatz ein.
Für die digitalen Güter ist die Einrichtung sogar noch einfacher. Gehe Dazu wieder in die Steuer- und Zoll Einstellungen und setze den Haken bei „Mehrwertsteuer auf digitale Produkte erheben“.
Damit kennst du dich nun bestens aus, weißt welche Steuern zu erheben sind und wie du das Ganze für Shopify anwendest. Aber wie bereits erwähnt, wir geben dafür keine Gewähr und erteilen mit diesem Video auch keine Rechtsberatung. Wo wir als Shopify Agentur allerdings Experten sind, ist die Shop Einrichtung und Optimierung. Wenn du dabei Hilfe benötigst, melde dich gerne bei uns.
Haben Sie Fragen oder brauchen ein individuelles Angebot? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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Hallo liebes Ebakery Team. Ihr habt immer super Videos vielen Dank dafür 🙂 Wisst ihr, wo man bei Shopify die vom Kunden gezahlte Ust. finden kann? am Besten nach Monat aufgeschlüsselt ohne das man ein Buchhaltungsprogramm nutzt, weil man z.B eine Steuerberaterin hat? Ich danke euch 🙂
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