DEIN-SPORTSFREUND.DE
"Dank dem beherzten Eingreifen von eBakery und deren routiniertem Umgang mit der JTL Wawi konnte man uns schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Mein besonderer Dank geht an den Mitarbeiter Benjamin Lambrecht, der seinen Samstag Abend für unseren Shop aufgebracht hat und das dringende Problem zügig löste."
AUST24.SHOP
"Wir sind begeistert von der Lösungsorientierten und pragmatischen Gangart, der extrem hohen Leistungsbereitschaft und Verfügbarkeit sowie dem persönlichen wie professionellem Vorgehen des gesamten eBakery Teams!"
HAUSHALTSPARADIES.DE
"Wir fühlten uns von Anfang an gut durch eBakery beraten. Durch den Einsatz der JTL Produktpalette verfügen wir nun über ein hervorragendes Onlineshopsystem, welches modular erweiterbar ist und verschiedene Marktplatzanbindungen ermöglicht. Zudem gibt uns unsere Multichannel Strategie zusätzliche Umsatzsicherheit in der aktuellen Krise."
tischdeko-shop.de
"Wir haben uns für eBakery als JTL Servicepartner entschieden, da man hier über viele Jahre Erfahrung in genau diesem Spezialgebiet verfügt. Unser Shop und die Auftragsabwicklung laufen sehr stabil. Mein besonderer Dank geht an Mohamed Ali Oukassi, der sich persönlich um die JTL-Wawi Einrichtung gekümmert hat."
UNICAT CANDY
"Wir hatten es eilig mit der Überarbeiteten Version unseres Food-Shops an den Start zu gehen und den deutschen Markt zu erreichen. Wir sind froh, dass wir mit eBakery einen Partner gefunden haben, der uns eine derartig schnelle und zugleich professionelle Lösung unserer Herausforderung ermöglicht hat."
FEIN-GEIST
"Wir hatten es eilig mit der Überarbeiteten Version unseres Food-Shops an den Start zu gehen und den deutschen Markt zu erreichen. Wir sind froh, dass wir mit eBakery einen Partner gefunden haben, der uns eine derartig schnelle und zugleich professionelle Lösung unserer Herausforderung ermöglicht hat."
WASCHGURU.DE
"Die Zusammenarbeit mit eBakery war unkompliziert und hat letztlich schnell zum Ziel geführt. Ich wusste prinzipiell was ich haben möchte, nur wie ich den Webshop am besten umsetzen kann, war mir nicht klar. eBakery hat mir dann verschiedene Optionen aufgezeigt und schließlich hat mich der JTL-Shop als Ergebnis überzeugt."
SMOKE2U.DE
"Das Team von eBakery hat uns von Anfang an auf professionelle Art und Weise unterstützt. Mit unserem breit aufgestellten JTL Onlineshop, verfügen wir nun über eine optimale Ergänzung zu unserem Filialnetz und sehen uns für die Zukunft gerüstet. Insbesondere in der aktuellen Corona-Krise, können wir von der Lösung bereits erheblich profitieren."
In unserem Magazin finden Sie Anleitungen und neue Ideen, rund um den E-Commerce
zum MagazinWir decken Ihre Bedürfnisse im E-Commerce vollständig ab! Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von Onlineshop-Systemen, über ERP-Systeme, Marktplatzanbindungen, bis hin zum Onlinemarketing.
Statt von Projekten, sprechen wir lieber von Erfolgsgeschichten! Stöbern Sie durch unsere Kundenreferenzen und entdecken Sie was die Presse über uns schreibt.
Zu jedem erfolgreichen E-Commerece Projekt gehört eine große Portion Know-how. Unsere Philosophie ist, dieses Wissen nicht alleine für uns zu behalten, sondern zu teilen. Finden Sie hier also interessante Tutorials, Downloads, Tools und vieles mehr.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz trat am 01.01.2023 in Kraft. Welche eBay Daten nun an das Finanzamt weitergeleitet werden, erfahrt Ihr in unserem Video. Des Weiteren schauen wir, ob eBay Kleinanzeigen von diesem Gesetz nun auch betroffen ist.
Privatsphäre und Sicherheit sind oftmals zwei sehr gegensätzliche Güter, das haben bereits einige Beispiele aus der deutschen Historie belegt. Doch diese Gegensätzlichkeit findet nun auch im Onlinehandel Einzug – Gemeint ist die Sicherheit der richtigen Besteuerung und die Privatsphäre eurer Daten auf eBay und Co. Wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz von eben genannten Plattformen nun umgesetzt wird, also welche eurer Daten an das Finanzamt weitergegeben werden, das verraten wir euch in diesem Video. Vorab sei aber zu sagen, dass wir uns lediglich die Datenlage anschauen und bewerten, allerdings keine Rechtsberatung erteilen.
Doch dröseln wir die Thematik nun einmal auf. Was ist das sogenannte „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen“ oder kurz: „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ ? Dieses lässt sich online auf der Website des Bundesfinanzministeriums einsehen. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Umsetzung einer Richtlinienvorgabe der Europäischen Union. Demnach wurde nun eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen, also bspw. eBay, gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern eingeführt. Doch wie setzt eBay selbst das nun um? Fündig wird man hierzu in der aktuellen Datenschutzerklärung Stand 04.04.2023.
Es wird allerdings hier nur beschrieben, wie eure Daten erhoben und verarbeitet werden. Nicht welche Daten davon nun weitergeleitet werden. Das regelt nämlich das PStTG ohnehin im §14 Abs. 2: In dem genau beschrieben wird was die Plattformbetreiber genau melden müssen. Wenn Ihr das genau wissen wollt, packen wir euch den Link in die Videobeschreibung oder Ihr pausiert das Video an dieser Stelle.
Soweit so gut. Doch wie sieht es aus, wenn es einen hinreichenden Verdacht auf eine Straftat gibt?
Dann gibt die eBay Datenschutzerklärung dazu an dass, der Name, Ort, Postleitzahl, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, (früherer) Nutzername, IP-Adresse, Betrugsbeschwerden, Gebots- und Angebotsübersicht an das Bundeszentralamt weitergeleitet werden darf. Das heißt also auch die Summe des Gebots, was nun einige Händler weniger toll finden werden. Doch was ist mit den Chatprotokollen?
Scrollt man in den Datenschutzerklärungen von eBay weiter runter wird auch dieser Punkt aufgegriffen. Demnach kann eine manuelle Überprüfung dieser erfolgen, wenn es zu Verstößen der AGB kam oder es präventiv zum Schutz vor betrügerischen oder verdächtigen Aktivitäten beiträgt. Das heißt diese Daten werden gespeichert. Das heißt aber nicht, dass diese an die Steuerbehörde weitergegeben werden. Wie gesagt, liegt ein hinreichender Verdacht vor, kann dafür nicht garantiert werden, aber die Datenschutzerklärung sagt zumindest nicht aus, dass das nun die Regel ist. Von daher habt Ihr als steuerehrliche Person auch mit dem neuen seit 01.01.2023 geltenden Gesetz nichts zu befürchten.
Doch wie sieht das Ganze nun für eBay-Kleinanzeigen aus? Ob diese nun dazu zählen oder nicht, ist juristische Angelegenheit und wird von uns nicht klar bestimmt werden. Meiner persönlichen Einschätzung nach fallen diese aber nicht unter dieses Gesetz.
Ja es ist eine digitale Plattform, aber schaut man sich das PStTG noch einmal genauer an, könnte eBay-Kleinanzeigen laut §3 Abschnitt 1 davon ausgeschlossen sein. Denn demnach handelt es sich nicht um eine Plattform die von dem Gesetz betroffen ist, wenn Software folgendes ausschließlich ermöglicht:
Doch was ist eure Meinung dazu? Ist eBay-Kleinanzeigen demnach von dem Gesetz betroffen oder nicht? Schreib es uns mit der Begründung in die Kommentare. Die Quellen findet Ihr in der Videobeschreibung.
Zusammenfassend lässt sich unsererseits dazu sagen, dass in den Datenschutzerklärungen keine von dem neuen Gesetzt ausgehenden schweren Änderungen zu finden sind. Wenn eine Straftat vorliegt, ist der Handlungsspielraum der deutschen Behörden groß ja, aber auch nur dann. Es geht also nicht daraus hervor, dass Gebotssummen und Chat-Protokolle per se an das Finanzamt rausgeschickt werden.
Wenn Ihr das anders seht, lasst es uns wissen.
Wenn die Datenschutzrichtlinien allerdings weniger euer Problem sind, dafür aber die Performance auf den Marktplätzen, dann können wir als eBay SEO Agentur helfen. Vereinbart dazu gerne direkt einen Termin.
Haben Sie Fragen oder brauchen ein individuelles Angebot? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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