DEIN-SPORTSFREUND.DE
"Dank dem beherzten Eingreifen von eBakery und deren routiniertem Umgang mit der JTL Wawi konnte man uns schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Mein besonderer Dank geht an den Mitarbeiter Benjamin Lambrecht, der seinen Samstag Abend für unseren Shop aufgebracht hat und das dringende Problem zügig löste."
AUST24.SHOP
"Wir sind begeistert von der Lösungsorientierten und pragmatischen Gangart, der extrem hohen Leistungsbereitschaft und Verfügbarkeit sowie dem persönlichen wie professionellem Vorgehen des gesamten eBakery Teams!"
HAUSHALTSPARADIES.DE
"Wir fühlten uns von Anfang an gut durch eBakery beraten. Durch den Einsatz der JTL Produktpalette verfügen wir nun über ein hervorragendes Onlineshopsystem, welches modular erweiterbar ist und verschiedene Marktplatzanbindungen ermöglicht. Zudem gibt uns unsere Multichannel Strategie zusätzliche Umsatzsicherheit in der aktuellen Krise."
tischdeko-shop.de
"Wir haben uns für eBakery als JTL Servicepartner entschieden, da man hier über viele Jahre Erfahrung in genau diesem Spezialgebiet verfügt. Unser Shop und die Auftragsabwicklung laufen sehr stabil. Mein besonderer Dank geht an Mohamed Ali Oukassi, der sich persönlich um die JTL-Wawi Einrichtung gekümmert hat."
UNICAT CANDY
"Wir hatten es eilig mit der Überarbeiteten Version unseres Food-Shops an den Start zu gehen und den deutschen Markt zu erreichen. Wir sind froh, dass wir mit eBakery einen Partner gefunden haben, der uns eine derartig schnelle und zugleich professionelle Lösung unserer Herausforderung ermöglicht hat."
FEIN-GEIST
"Wir hatten es eilig mit der Überarbeiteten Version unseres Food-Shops an den Start zu gehen und den deutschen Markt zu erreichen. Wir sind froh, dass wir mit eBakery einen Partner gefunden haben, der uns eine derartig schnelle und zugleich professionelle Lösung unserer Herausforderung ermöglicht hat."
WASCHGURU.DE
"Die Zusammenarbeit mit eBakery war unkompliziert und hat letztlich schnell zum Ziel geführt. Ich wusste prinzipiell was ich haben möchte, nur wie ich den Webshop am besten umsetzen kann, war mir nicht klar. eBakery hat mir dann verschiedene Optionen aufgezeigt und schließlich hat mich der JTL-Shop als Ergebnis überzeugt."
SMOKE2U.DE
"Das Team von eBakery hat uns von Anfang an auf professionelle Art und Weise unterstützt. Mit unserem breit aufgestellten JTL Onlineshop, verfügen wir nun über eine optimale Ergänzung zu unserem Filialnetz und sehen uns für die Zukunft gerüstet. Insbesondere in der aktuellen Corona-Krise, können wir von der Lösung bereits erheblich profitieren."
In unserem Magazin finden Sie Anleitungen und neue Ideen, rund um den E-Commerce
zum MagazinWir decken Ihre Bedürfnisse im E-Commerce vollständig ab! Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von Onlineshop-Systemen, über ERP-Systeme, Marktplatzanbindungen, bis hin zum Onlinemarketing.
Statt von Projekten, sprechen wir lieber von Erfolgsgeschichten! Stöbern Sie durch unsere Kundenreferenzen und entdecken Sie was die Presse über uns schreibt.
Zu jedem erfolgreichen E-Commerece Projekt gehört eine große Portion Know-how. Unsere Philosophie ist, dieses Wissen nicht alleine für uns zu behalten, sondern zu teilen. Finden Sie hier also interessante Tutorials, Downloads, Tools und vieles mehr.
Wenn ein Instagram Content Claim vorliegt, dann handelt es sich vermutlich um Instagram Reposts. Doch kann das wirklich passieren? Sind Reposts erlaubt? Was passiert wenn Ihr dafür abgemahnt werdet? Kann das teuer werden? Wir klären euch in diesem Video auf.
Können User einfach Bilder von anderen nehmen und sie in Ihrem Feed reposten? Ein Thema, das auf Instagram an der Tagesordnung ist. Es gibt unzählige Travel-, Fitness und Modeseiten, die Hunderte von Follower haben und nur Bilder von anderen Accounts verwenden. Instagram selbst hat keine Funktion, mit der man Beiträge erneut im eigenen Feed teilen kann. Die einzige Möglichkeit, die Instagram anbietet, Beiträge von anderen zu teilen, ist, diese in seiner Story zu posten, da dabei der Creator des Beitrages offensichtlich markiert wird, sodass klar ist, wer der Urheber ist.
Es existieren allerdings zahlreiche Apps, mit denen man einen Beitrag im Feed reposten kann, wie zum Beispiel die App Repost. Doch das heißt noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Wenn ein Post auf Instagram von einem anderen Account erneut gepostet wird, dann handelt es sich um eine unzulässige Vervielfältigung. Das bedeutet, dass es streng genommen nicht erlaubt ist, auf der Plattform zu reposten. Anders als YouTube hat Instagram jedoch keine Content ID. Das bedeutet, dass Instagram selbst keine Reposts erkennen und diese dem Urheber auch nicht melden kann. Solltet Ihr als User also bemerken, dass ein anderer Account Content von Euch gestohlen hat, dann müsst Ihr diesen Verstoß selbst melden. Instagram bietet dafür ein Formular an, dass Ihr über die Meldefunktion ausfüllen könnt.
In der Regel handelt Instagram hier relativ schnell und nimmt den Beitrag von der Plattform herunter. In manchen Fällen meldet sich sogar zusätzlich ein Mitarbeiter von Instagram per Mail zu dem Vorfall. Instagram versucht User zu unterstützen, deren Inhalte von anderen gestohlen wurden, doch wenn Reposts nicht erlaubt sind, warum ist es dann trotzdem an der Tagesordnung? Das kommt daher, dass Reposts entweder nicht bemerkt oder der Urheber in dem Post markiert wurde. Für viele Creator existiert eine ungeschriebene Regel auf Instagram: Wenn Beiträge von Creatorn gerepostet und sie darin markiert wurden, also deutlich erkennbar gemacht wurde, wer der Urheber des Posts ist, dann dulden die meisten Creator diesen Repost. Die meisten Seiten, die Beiträge reposten haben nämlich viele Follower, die durch den Repost zu dem Urheber geleitet werden und ihm folgen.
Es existieren sogar Seiten von Unternehmen, die eigene Hashtags erstellt haben, die bei der Verwendung von Usern zeigen, dass ein Beitrag auf der Unternehmensseite gerepostet werden darf. Canon zum Beispiel repostet Bilder von Fotografen, die durch einen Hashtag deutlich machen, dass das Unternehmen das Foto verwenden darf. Ähnlich ist es auch, wenn Creator große Repost Seiten in Ihren Beiträgen markieren. Die Markierung soll der Seite die Erlaubnis geben, diesen Beitrag für Ihren Feed zu verwenden. Andere Seiten holen sich für einen Repost per Direct Message die Erlaubnis des Creators ein. Doch was ist, wenn ein Account keine Erlaubnis für einen Repost hat und der Urheber diesen auch nicht duldet? Dieser Fall kann finanzielle Folgen haben. Es drohen Schadensersatzansprüche für den Urheber, welche bis in den vierstelligen Euro Bereich reichen plus die Anwaltskosten.
Falls Ihr also öfter mal auf Instagram repostet, fragt unbedingt beim Urheber des Posts um Erlaubnis, damit euch keine rechtlichen Folgen drohen. Wenn dieser zustimmt, erstellt am besten noch einen Screenshot von der Antwort und schon seid Ihr auf der sicheren Seite. Sollte euch hingegen noch die richtige Social Media Strategie fehlen, helfen wir von eBakery euch als Social Media Agentur sehr gerne weiter.
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