Wir decken Ihre Bedürfnisse im E-Commerce vollständig ab! Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von Onlineshop-Systemen, über ERP-Systeme, Marktplatzanbindungen, bis hin zum Onlinemarketing.
DEIN-SPORTSFREUND.DE
"Dank dem beherzten Eingreifen von eBakery und deren routiniertem Umgang mit der JTL Wawi konnte man uns schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Mein besonderer Dank geht an den Mitarbeiter Benjamin Lambrecht, der seinen Samstag Abend für unseren Shop aufgebracht hat und das dringende Problem zügig löste."
AUST24.SHOP
"Wir sind begeistert von der Lösungsorientierten und pragmatischen Gangart, der extrem hohen Leistungsbereitschaft und Verfügbarkeit sowie dem persönlichen wie professionellem Vorgehen des gesamten eBakery Teams!"
HAUSHALTSPARADIES.DE
"Wir fühlten uns von Anfang an gut durch eBakery beraten. Durch den Einsatz der JTL Produktpalette verfügen wir nun über ein hervorragendes Onlineshopsystem, welches modular erweiterbar ist und verschiedene Marktplatzanbindungen ermöglicht. Zudem gibt uns unsere Multichannel Strategie zusätzliche Umsatzsicherheit in der aktuellen Krise."
tischdeko-shop.de
"Wir haben uns für eBakery als JTL Servicepartner entschieden, da man hier über viele Jahre Erfahrung in genau diesem Spezialgebiet verfügt. Unser Shop und die Auftragsabwicklung laufen sehr stabil. Mein besonderer Dank geht an Mohamed Ali Oukassi, der sich persönlich um die JTL-Wawi Einrichtung gekümmert hat."
UNICAT CANDY
"Wir hatten es eilig mit der Überarbeiteten Version unseres Food-Shops an den Start zu gehen und den deutschen Markt zu erreichen. Wir sind froh, dass wir mit eBakery einen Partner gefunden haben, der uns eine derartig schnelle und zugleich professionelle Lösung unserer Herausforderung ermöglicht hat."
FEIN-GEIST
"Wir hatten es eilig mit der Überarbeiteten Version unseres Food-Shops an den Start zu gehen und den deutschen Markt zu erreichen. Wir sind froh, dass wir mit eBakery einen Partner gefunden haben, der uns eine derartig schnelle und zugleich professionelle Lösung unserer Herausforderung ermöglicht hat."
WASCHGURU.DE
"Die Zusammenarbeit mit eBakery war unkompliziert und hat letztlich schnell zum Ziel geführt. Ich wusste prinzipiell was ich haben möchte, nur wie ich den Webshop am besten umsetzen kann, war mir nicht klar. eBakery hat mir dann verschiedene Optionen aufgezeigt und schließlich hat mich der JTL-Shop als Ergebnis überzeugt."
SMOKE2U.DE
"Das Team von eBakery hat uns von Anfang an auf professionelle Art und Weise unterstützt. Mit unserem breit aufgestellten JTL Onlineshop, verfügen wir nun über eine optimale Ergänzung zu unserem Filialnetz und sehen uns für die Zukunft gerüstet. Insbesondere in der aktuellen Corona-Krise, können wir von der Lösung bereits erheblich profitieren."
In unserem Magazin finden Sie Anleitungen und neue Ideen, rund um den E-Commerce
zum MagazinWir decken Ihre Bedürfnisse im E-Commerce vollständig ab! Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von Onlineshop-Systemen, über ERP-Systeme, Marktplatzanbindungen, bis hin zum Onlinemarketing.
Statt von Projekten, sprechen wir lieber von Erfolgsgeschichten! Stöbern Sie durch unsere Kundenreferenzen und entdecken Sie was die Presse über uns schreibt.
Zu jedem erfolgreichen E-Commerece Projekt gehört eine große Portion Know-how. Unsere Philosophie ist, dieses Wissen nicht alleine für uns zu behalten, sondern zu teilen. Finden Sie hier also interessante Tutorials, Downloads, Tools und vieles mehr.
Instagram Werbung kennzeichnen – ab wann ist etwas Werbung? Diese Frage beantwortet ein aktuelles Gerichtsurteil. Wir erklären euch dieses im Video und leitet daraus ab, ab wann ein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden muss. All das in unserem Instagram Tutorial.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Vor einer Woche gab es zu diesem Thema ein neues Gerichtsurteil. Der BHG hat in diesem entschieden, dass nicht alles, was von Influencern in Bildern gezeigt wird, pauschal auch als Werbung gekennzeichnet werden muss. In diesem Fall war die Influencerin Cathy Hummels angeklagt, weil sie Produkte geteilt und getaggt hatte, ohne eine Werbung kenntlich zu machen. Die Influencerin hatte die Produkte jedoch nicht beworben, sondern wollte nur mit Ihren Followern teilen, um welche Produkte es sich handelte. Sie selbst äußerte sich zu diesem Thema mit den Worten:
„Wenn ich Geld ausgebe für ein Produkt, also mein eigenes Geld, worauf ich auch Steuern gezahlt habe, dann möchte ich das aus freier Überzeugung empfehlen dürfen.“ Das Urteil viel danach zu Ihren Gunsten aus.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass wenn ein Influencer kein Geld für etwas bekommt und es auch in der Caption keine übertriebene Produktpräsentation gibt, dann müssen dieses nicht als Werbung markiert werden. Somit muss auf Instagram nicht jeder Post, in dem eine Firma oder Marke markiert ist, pauschal als Werbung markiert werden. Nur wenn eine „übertriebene werbliche” Produktpräsentation stattfindet, für die eine Gegenleistung erhalten wurde, muss es als Werbung kennzeichnet werden. Dies sei laut Bundesgerichtshof Pflicht. Genauer heißt das:
Spielt ein Produkt in einem eurer Posts die Hauptrolle, dann muss am Anfang der Caption das Wort Werbung, gewerbliche Partnerschaft oder Anzeige stehen. Spielt es jedoch eine Nebenrolle, dann muss am Anfang der Caption „Unterstützt durch Produktplatzierung“ stehen. Das Gleiche gilt, wenn ein Call to Action in der Caption steht, wie „Kauft euch unbedingt diesen Pullover“. Auch diese Art von Post muss als Werbung gekennzeichnet sein.
Schauen wir uns den Punkt übertriebene werbliche Produktpräsentation noch einmal an. Hier müsst Ihr besonders vorsichtig sein, denn es kann euch unterstellt werden, dass Ihr Werbung für eine Firma oder ein Produkt macht, obwohl Ihr mit dieser in keinerlei werblicher Beziehung steht, also keine Gegenleistung für eure Werbung bekommt. Wenn Ihr ausführlich über ein Produkt berichtet, einfach nur weil Ihr so begeistert davon seid oder es empfehlen möchtet, kann es trotzdem zu einer Abmahnung kommen. Wenn ihr also einen ausführlichen Produktbericht macht, müsst Ihr diesen unbedingt als Werbung markieren, auch wenn es eigentlich keine ist. Achtet auch darauf, dass Ihr, wenn Ihr kostenlos Produkte zeigt, keine Werbesprache verwendet und auch nicht zu ausführlich das Produkt anpreist. Wir hoffen wir konnten mit diesem Video vermeiden, dass Ihr Irgendwann einmal auf Instagram abgemahnt werdet.
Solltet Ihr hingegen selbst aktiv werden wollen, haben wir euch bereits erklärt wie man bspw. Reels Ads schaltet oder aber einen Influencer findet, der der perfekt zu seinem Unternhemen passt. Für alles weitere kümmern wir von eBakery uns gerne als Social Media Agentur. Vereinbare dazu direkt einen Termin.
Very bad! | Bad | Hmmm | Oke | Good! |
---|---|---|---|---|
0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
eBakery hat 4,89 von 5 Sternen 112 Bewertungen auf ProvenExpert.com
©2009 – 2023 eBakery | Kontakt | Datenschutz | Impressum | AGB | Karriere
Dann melde dich doch zu unserem Newsletter an!
Neben unseren Blog Themen informieren wir dich darin regelmäßig zu neuen Features und Tutorials